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Unsere Datenschutzberatung

Ihre daten in guten händen

Wir begleiten Ihre Projekte mit einer kompetenten Datenschutzberatung und helfen bei der gesetzeskonformen Umsetzung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung!

Ihre Daten in guten Händen - mit unserem Support!

Das Thema Datenschutz ist seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2018 wieder stark im Fokus. Vor allem für Unternehmen, die tagtäglich mit sensiblen, personenbezogenen Daten hantieren, ist die Sicherheit dieser Daten gesetzlich vorgeschrieben.


Wir von ITK ONE beraten Sie mit unserer Expertise als erfahrener IT-Servicepartner und erarbeiten ein sicheres Datenschutzmanagement für Ihr Unternehmen. Dabei sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) die Grundlagen für unsere Arbeit.

Datenschutz? Warum betrifft das mich?

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig auf Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung muss nach festgelegten Kriterien dokumentiert werden.

Wir helfen Ihnen bei der Herausforderung!

Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen sehen die Datenschutzthematik häufig als große Herausforderung. Sie unterliegt stetig steigenden Anforderungen und Bestimmungen. Häufig fehlen die Mittel, um ein effizientes und rechtskonformes Datenschutzkonzept auf die Beine zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie gerne!

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes in Ihrem Unternehmen durch:


  • Ausgewiesene Spezialisten und die Erfahrung unserer Datenschutzbeauftragten.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen und anderen Dokumente zum Datenschutz von Arbeitnehmern.
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen, z. B. bei der Auftragsdatenverarbeitungen Ihrer Kunden.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Datenschutzpannen.
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz.
  • Prüfung von Unternehmens-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz.

Datensicherheit & Datenschutz - ein Dreamteam!

IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz - ist das nicht dasselbe? Das können wir klar mit „Nein“ beantworten. Zwar gehen die Bereiche der IT-Beratung Hand in Hand und sind Teil ein und desselben Themenkomplexes, dennoch gibt es Unterschiede:


  • Beim Thema Datensicherheit und IT-Sicherheit geht es vor allem um Informationssicherheit, das heißt darum, alle elektronisch gespeicherten Daten Ihres Unternehmens vor Zugriff und Manipulation durch Dritte zu schützen und damit schließlich auch wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Dabei geht es allerdings keineswegs ausschließlich um personenbezogene Daten. Vielmehr sind alle relevanten und schützenswerten Unternehmensdaten Gegenstand der IT- und der Datensicherheit. Das Ziel ist damit ein Technisches.
  • Datenschutz hingegen bedeutet, die Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten. Dazu müssen gespeicherte und übermittelte Daten entsprechend geschützt werden. Ausschließlich dazu befugte Personen sollen Zugriff auf Daten haben. Während der Datenschutz hier einen Schwerpunkt auf personenbezogene Daten legt, stehen im Fokus der IT-Sicherheit die technischen Maßnahmen, die diesen Schutz aller Informationen ermöglichen können.

Mit der Datenschutzberatung von ITK ONE erhalten Sie topaktuelle Datenschutzmanagementlösungen von unseren IT-Profis. Rufen Sie uns doch einfach mal kostenlos und unverbindlich für eine Erstberatung an!

Der Datenschutzbeauftragte: Pflichtthema für jedes Unternehmen

Nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung im Mai 2018 muss in vielen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter für den Datenschutz bestellt werden. Konkret betrifft es Unternehmen, in denen mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bei falscher, nicht rechtzeitiger oder fehlender Benennung eines Datenschutzbeauftragten riskieren Sie empfindliche Geldstrafen. Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens würden dann fällig. Die drohende Abmahnwelle diverser Kanzleien hätte zusätzlich zur behördlichen Strafe noch die Abmahnkosten für Sie zur Folge.


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig?


Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wir sagen Ihnen, welche Punkte hierfür zutreffen müssen.

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn:


  • Mehr als neun Personen regelmäßig mit der automatisierten Datenerhebung, -verarbeitung oder -Nutzung beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 4 BDSG).
  • Sobald mindestens 20 Mitarbeiter mit der nichtautomatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 3 BDSG).
  • Unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung (die Daten die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden (§ 4 f Abs. 1 Satz 6 BDSG).


Trifft einer dieser Punkte auf Ihr Unternehmen zu?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung für ein zuverlässiges Datenschutzmanagement und einem externen Datenschutzbeauftragten vor.

Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter!

Sie haben keine personellen Möglichkeiten für eine interne Lösung?

Wir unterstützen Sie gerne – als Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit vielen Vorteilen für Sie:


  • Keine Gefahr der „Betriebsblindheit“
  • Stets aktuelles Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung
  • Höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern dank neutraler Position außerhalb des Unternehmens
  • Kein Ausfall von Arbeitszeit
  • Kein Kündigungsschutz bis ein Jahr nach Ende der Tätigkeit einer internen Lösung


Als Mitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sind unsere Datenschutzbeauftragten immer mit den neusten Themen rund um den Datenschutz vertraut.