Wir begleiten Ihre Projekte mit einer kompetenten Datenschutzberatung und helfen bei der gesetzeskonformen Umsetzung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung!
Das Thema Datenschutz ist seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2018 wieder stark im Fokus. Vor allem für Unternehmen, die tagtäglich mit sensiblen, personenbezogenen Daten hantieren, ist die Sicherheit dieser Daten gesetzlich vorgeschrieben.
Wir von ITK ONE beraten Sie mit unserer Expertise als erfahrener IT-Servicepartner und erarbeiten ein sicheres Datenschutzmanagement für Ihr Unternehmen. Dabei sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) die Grundlagen für unsere Arbeit.
Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig auf Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung muss nach festgelegten Kriterien dokumentiert werden.
Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen sehen die Datenschutzthematik häufig als große Herausforderung. Sie unterliegt stetig steigenden Anforderungen und Bestimmungen. Häufig fehlen die Mittel, um ein effizientes und rechtskonformes Datenschutzkonzept auf die Beine zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie gerne!
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes in Ihrem Unternehmen durch:
IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz - ist das nicht dasselbe? Das können wir klar mit „Nein“ beantworten. Zwar gehen die Bereiche der IT-Beratung Hand in Hand und sind Teil ein und desselben Themenkomplexes, dennoch gibt es Unterschiede:
Mit der Datenschutzberatung von ITK ONE erhalten Sie topaktuelle Datenschutzmanagementlösungen von unseren IT-Profis. Rufen Sie uns doch einfach mal kostenlos und unverbindlich für eine Erstberatung an!
Nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung im Mai 2018 muss in vielen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter für den Datenschutz bestellt werden. Konkret betrifft es Unternehmen, in denen mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bei falscher, nicht rechtzeitiger oder fehlender Benennung eines Datenschutzbeauftragten riskieren Sie empfindliche Geldstrafen. Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens würden dann fällig. Die drohende Abmahnwelle diverser Kanzleien hätte zusätzlich zur behördlichen Strafe noch die Abmahnkosten für Sie zur Folge.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig?
Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wir sagen Ihnen, welche Punkte hierfür zutreffen müssen.
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn:
Trifft einer dieser Punkte auf Ihr Unternehmen zu?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung für ein zuverlässiges Datenschutzmanagement und einem externen Datenschutzbeauftragten vor.
Sie haben keine personellen Möglichkeiten für eine interne Lösung?
Wir unterstützen Sie gerne – als Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit vielen Vorteilen für Sie:
Als Mitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sind unsere Datenschutzbeauftragten immer mit den neusten Themen rund um den Datenschutz vertraut.